
Die Versicherungsträger sind verpflichtet, die Beitragseinnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Deshalb dürfen sie nur ausnahmsweise fällige Beiträge stunden. Und auch nur dann, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Beitragsschuldner verbunden wäre und der Anspruch du...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.